Wer mehr arbeitet, verdient auch mehr? Das ist Verhandlungssache. Denn die Bezahlung von Überstunden ist nicht gesetzlich geregelt. Verschaffen Sie sich Klarheit, noch bevor die "heiße Phase" im Job wieder startet.
Feierabend mit Überstunden?
Wie sich Mehrarbeit doch noch auszahlt
Wann fängt die Überstunde an?
Ihre reguläre Arbeitszeit ist in Ihrem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Was darüber hinausgeht, ist Mehrarbeit. Ob Sie für Ihr Engagement einen Ausgleich erhalten, hängt unter anderem davon ab, ob Ihr Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder zumindest gebilligt hat. Bei Überstunden, die Sie sich stillschweigend "selbst auferlegen", laufen Sie Gefahr, auf eigene Kosten zu arbeiten.
Es gibt kein Recht auf Mehrarbeit
Wenn "Not am Mann" ist, kann Ihr Arbeitgeber Sie vorübergehend dazu verpflichten, länger zu arbeiten. Ein Recht auf Überstunden haben Sie allerdings nicht. Überstunden können mit Geld oder Freizeit ausgeglichen werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass alle Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind, können Sie trotzdem um einen Ausgleich bitten.
Nehmen Sie es mit den Überstunden genau
Überstunden sind nur dann mit dem Grundgehalt abgegolten, wenn im Vertrag steht, wie viele Überstunden genau inklusive sind. Um sicher zu gehen, dass Sie nicht umsonst auf Freizeit verzichten, protokollieren Sie Zeitpunkt und Gründe für Ihre Überstunden und lassen Sie sich das "OK" von Ihrem Vorgesetzten schriftlich geben. Selbst wenn Ihnen Überstunden regelmäßig vergütet werden, kalkulieren Sie dieses Geld nicht als feste Größe ein. Denn "betriebliche Belange" können sich auch schnell wieder ändern.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können keine individuelle Rechtsberatung ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 9. Dezember 2013